Zugangsvoraussetzungen für Integrationskurse
Die Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an Integrationskursen entsprechen den Richtlinien des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der Integrationskursverordnung (IntV).
Beginn und Dauer der Integrationskurse
Beginn und Dauer der Veranstaltungen, Unterrichtsorte und –zeiten sind dem Veranstaltungsprogramm auf der Internetseite und den Flyern zu entnehmen und werden durch die Mitarbeiter von ADK mitgeteilt. Änderungen bleiben vorbehalten.
Zahlungsbedingungen Integrationskurse
Die Kursgebühren sowie anfallende Lernmittelkosten sind zu Beginn der Veranstaltungen fällig. Die Teilnehmer verpflichten sich zur rechtzeitigen Zahlung. Eine Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühren besteht auch dann, wenn der Unterricht oder die Veranstaltung nicht oder nur teilweise besucht wird. Bei Absage eines Kurses aus wichtigem Grund, z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl, werden bereits entrichtete Kursgebühren zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche sind jedoch ausgeschlossen. Anmeldung persönlich in unserem Büro mit Vorlage eines Ausweises / Pass sowie des Berechtigungsscheins für Integrationskurse bzw. der Verpflichtung. ADK muss auf Anfrage Daten und Informationen über Kursteilnehmer an das Bundesamt, das Landratsamt, die Ausländerbehörde und das Jobcenter übermitteln.
Bei Kursabbruch muss das jeweilige angefangene Modul (100 UE) voll berechnet werden, ein Kurswechsel ist auch nur zum Ende des jeweiligen Moduls möglich. Ein Kursabbruch muss an die zuständigen Behörden auf Anfrage gemeldet werden. Teilnehmer, die nicht von der Zuzahlung befreit wurden, verpflichten sich, zu Beginn eines Moduls per Überweisung oder bar die Gebühren zu entrichten. Kursbücher werden zu Beginn jeder Kursstufe ausgegeben und müssen umgehend bezahlt werden.
Bitte beachten Sie: An den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
20.Januar 2020 Die Schulleitung